Sie haben Fragen? Hier finden Sie wissenswerte Informationen zu praktischen, rechtlichen und sicherheitsrelevanten Themen. Falls Sie hier nicht die passende Antwort zu Ihrer individuellen Frage finden, kontaktieren Sie uns gerne direkt.
Wie kann ich aktuelle Sicherheitsdatenblätter erhalten?
Antwort: Ein Sicherheitsdatenblatt erhält jeder unserer gewerblichen Kunden für bei uns eingekaufte Artikel, die gefährlich sein können. Wir versenden zeitnah zu der ersten Warenlieferung die jeweils aktuelle Version an eine vom Kunden festgelegte E-Mail Adresse. Sollte sich das Sicherheitsdatenblatt inhaltlich innerhalb eines Jahres nach dem letzten Warenbezug wesentlich ändern, wird automatisch eine Aktualisierung versandt.
Auf Wunsch liefern wir auch fremdsprachige Sicherheitsdatenblätter.
Kunden, die unsere Produkte nicht direkt bei uns beziehen, sprechen bitte Ihren Lieferanten an. Sollten Sie als Privatkunde ein Sicherheitsdatenblatt benötigen, sprechen Sie uns bitte an.
Sind alle erhältlichen Produkte REACh/CLP-konform?
Antwort: Alle von uns eingesetzten und vertriebenen Stoffe und Zubereitungen sind unter der Europäischen Chemikalienverordnung REACh für die meisten vorgesehenen Verwendungen registriert oder befinden sich in der Registrierungsphase. Sämtliche Stoffe und Zubereitungen entsprechen der CLP-Verordnung zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Weitere Informationen zu REACh oder CLP finden Sie unter dem folgenden Link: www.baua.de
Wo finde ich die Verbraucherinformation gemäß Detergenzienverordnung (VO 648-2004) zu Shipclean?
Antwort: Hier
SHIP CLEAN
Inhaltsstoffe nach Detergentienverordnung (EC No 648-2004):
AQUA
Methylglycindiessigsäure, Na- Salz
C6 Alkylglucosid
POTASSIUM SILICATE
CITRIC ACID
Wie entsorge ich leere Verpackungen?
Antwort: Unsere Verkaufsverpackungen können über die gelbe Tonne entsorgt werden. Es ist darauf zu achten, dass entsorgte Chemikalienverpackungen keine gefährlichen Reste enthalten.
Wir sind Lizenznehmer für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen bei der Firma Interseroh.
Wann muss eine Endverbleibserklärung abgegeben werden?
Antwort: Für Stoffe, die zur Herstellung von Drogen und/oder Kampfstoffen verwendet werden können oder bestimmte Gefahreneigenschaften aufweisen, wird in der Regel eine Endverbleibserklärung gefordert (z.B. für Wasserstoffperoxid, Aceton, giftige Stoffe usw.).
Eine Endverbleibserklärung, in der der Erwerber erklärt, wozu er diesen Stoff verwenden möchte, muss immer dann abgegeben werden, wenn dies durch den Gesetzgeber bzw. durch eine freiwillige Selbstkontrolle der chemischen Industrie gefordert wird.
Wenn ein solcher Stoff bei uns angefragt wird, fordern wir automatisch eine solche Erklärung.
Gibt es eine Produktliste/Katalog?
Antwort: Wir führen keinen Gesamtkatalog über die bei uns erhältlichen Artikel.
Der schnellste und effektivste Weg zur Lösung einer konkreten Problemstellung führt über eine telefonische oder persönliche Anfrage. Teure und oder gefährliche Fehlanwendungen werden so am besten vermieden.
Für einige Anwendungen sind spezielle Produktinformationen erhältlich.
Wann sind wir zu erreichen?
Montag bis Donnerstag: 07.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Freitag: 07.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Telefon: +49 211 88 22 80-0
Telefax: +49 211 88 22 80-106
Auf dem digitalem Weg erreichen sie uns jederzeit unter der E-Mailadresse:
Wie verhalte ich mich bei einem Unfall mit Gefahrstoffen?
Antwort: Im Falle einer Vergiftung/Verätzung mit Chemikalien steht Ihnen oder dem behandelnden Arzt über den Giftnotruf Berlin eine 24stündige Notfallberatung zur Verfügung
Rufnummer: 030 19240
Weitere Informationen zur Ersthilfe und zum Umweltschutz finden Sie im Sicherheitsdatenblatt.
Interessante Links
Informationen zum Chemikalienrecht erhalten Sie bei der
Europäischen Chemikalienagentur:
www.echa.europa.eu
Notfallinformationen erhalten Sie beim Bundesamt für Risikobewertung:
www.bfr.bund.de
Über den Chemikalienhandel informiert der Verband Chemiehandel e.V.:
www.vch-online.de
Rund um das Thema Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, berichtet das Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin:
www.baua.de
Auf der Seite des Umweltbundesamts erfahren Sie Näheres zum Umweltrecht:
www.umweltbundesamt.de